AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Martin Gross, Wanderleiter mit eidgenössischem Fachausweis


Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Damit gelten die AGB’s als akzeptiert. Bitte melde dich möglichst frühzeitig für eine Tour an.

Zahlungsbedingungen
Für Tagestouren erfolgt die Bezahlung nach der Tour in bar. Bei Mehrtagestouren und Wanderwochen stelle ich dir eine Anzahlung vor der Veranstaltung in Rechnung.

Tarife Wanderleiter
Meine Tarife richten sich nach den Empfehlungen des Schweizer Bergführerverbandes.

Leistungen
Im Preis inbegriffen sind die Wanderleiterkosten gemäss Ausschreibung im Programm. Nicht inbegriffen sind Getränke, Zwischenverpflegung und Transportkosten.

Programmänderungen/Sicherheit
Die Touren finden wenn immer möglich bei jedem Wetter statt. Durch witterungsbedingte Umstände können Touren abgesagt, nach Rücksprache mit den Teilnehmenden durch ein anderes Ziel ersetzen oder notfalls abgebrochen werden. lch bin berechtigt, aus Sicherheitsgründen (z.B. Lawinengefahr) sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen Programmänderungen vorzunehmen. Mehrkosten infolge Programmänderung gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

Teilnahmevoraussetzungen
Für sämtliche Anlässe sind eine gute Gesundheit und eine entsprechende Ausrüstung erforderlich. Wer gesundheitliche Probleme hat, ist verpflichtet, mich vorgängig darüber zu informieren. lch kann gegebenenfalls einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin ab Tourenbeginn ablehnen (nicht erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen, ungenügende Ausrüstung, Überforderung, unangebrachtes Verhalten u.ä.). Bei Ablehnung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

Rücktritt der Teilnehmenden
Ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung muss mir schriftlich mitgeteilt werden. Eine allfällige Abmeldung wird folgendermassen in Rechnung gestellt:  Bis 10 Tage vor Beginn der Tour 50% des Preises, danach 100% des Preises. Wird eine Tour durch eine Teilnehmerin frühzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Von den Annullationsgebühren befreit ist, wer einen Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin vermittelt.

Annullation einer Tour
Annulliere ich eine Tour wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, wirst du rechtzeitig informiert. Falls die Teilnehmenden bereit sind, eine Preiserhöhung in Kauf zu nehmen, können die Touren auch mit weniger Personen durchgeführt werden. In Ausnahmesituationen (z.B. sehr grosse Lawinengefahr, schwere Unwetter, extrem schlechte Wetteraussichten) kann ich Touren im Voraus kurzfristig annullieren. Bereits einbezahlte Beträge werden rückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei vorzeitigem Tourenabbruch durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Haftung, Versicherung
Als ausgebildeter Wanderleiter biete ich während der Tour grösstmögliche Sicherheit. Beim Wandern und Schneeschuhlaufen ist jedoch ein Restrisiko nicht auszuschliessen. Mit der Anmeldung anerkennst du diese Gefahren ausdrücklich und verzichtest bezüglich dieses Restrisikos auf Schadenersatz oder Haftungsansprüche an mich. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, unabhängig von Schadenwert und Nationalität, gilt schweizerisches Recht und sind Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Zürich.